Personalrat
Die Aufgaben der Lehrerpersonalräte
Mitbestimmungsberechtigt ist jeweils der Personalrat, der der zur Entscheidung befugten Dienststelle zugeordnet ist.
Jede Schule verfügt über einen Personalrat
Schulpersonalrat (SPR)
- Bestimmt gleichberechtigt bei der Regelung aller personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen Maßnahmen im Bereich der Dienststelle Schule mit
- Hat Beschwerden der Bediensteten entgegenzunehmen und ggf. für Abhilfe zu sorgen
- Hat darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze und Verordnungen, Verträge und Verwaltungsvorschriften eingehalten werden
- Wird bei Maßnahmen der oberen oder obersten Schulbehörde, die einzelne Bedienstete betreffen, über die zuständige Stufenvertretung angehört
Schulbezirkspersonalrat (SBPR)
- Bestimmt mit bei Einstellungen, Beförderungen, Abordnungen, Versetzungen
- Hat ein Mitwirkungsrecht bei der Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Schulen, soweit sie Dienststellen sind
- Sorgt für Abhilfe von Beschwerden der Bediensteten, die sich gegen das Regionale Landesamt für Schule und Bildung richten (z. B. Verzögerung von Einstellungen, Beförderungen)
- Ist zuständig für die Beilegung von Konflikten zwischen Schulpersonalrat und Schulleitung
Finden Sie Ihren Ansprechpartner:
Niedersächsisches Kultusministerium Hannover
Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover
Schulhauptpersonalrat (SHPR)
- Bestimmt bei bestimmten Personalmaßnahmen mit
- Zuständig für die Behandlung ungelöster Konflikte zwischen Dienststelle und Personalvertretung auf Schul- bzw. Bezirksebene
- Mitspracherecht in allen sozialen Angelegenheiten (z. B. Arbeitszeitverordnungen)
- Wirkt mit bei der Aufstellung von Stellenplanentwürfen sozialen Angelegenheiten (z. B. Arbeitszeitverordnungen)
- Wird zu allen Regelungen (Schulgesetzänderungen, Erlasse, Verordnungen) für die inhaltliche sowie organisatorische Gestaltung des Schullebens und der Lehrerbildung gehört