Personalrat
Die Aufgaben der Lehrerpersonalräte
Vertreten der Arbeitnehmerinteressen gegenüber der jeweiligen Dienststelle
Beantragen von Maßnahmen zugunsten der Bediensteten
(Initiativrecht)
Wahrnehmen von Mitsprache-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten
Können notfalls die Einigungsstelle einschalten (Durchsetzen des Initiativrechts)
Mitbestimmungsberechtigt ist jeweils der Personalrat, der der zur Entscheidung befugten Dienststelle zugeordnet ist.
Jede Schule verfügt über einen Personalrat
Schulpersonalrat (SPR)
- Bestimmt gleichberechtigt bei der Regelung aller personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen Maßnahmen im Bereich der Dienststelle Schule mit
- Hat Beschwerden der Bediensteten entgegenzunehmen und ggf. für Abhilfe zu sorgen
- Hat darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze und Verordnungen, Verträge und Verwaltungsvorschriften eingehalten werden
- Wird bei Maßnahmen der oberen oder obersten Schulbehörde, die einzelne Bedienstete betreffen, über die zuständige Stufenvertretung angehört
Schulbezirkspersonalrat (SBPR)
- Bestimmt mit bei Einstellungen, Beförderungen, Abordnungen, Versetzungen
- Hat ein Mitwirkungsrecht bei der Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Schulen, soweit sie Dienststellen sind
- Sorgt für Abhilfe von Beschwerden der Bediensteten, die sich gegen das Regionale Landesamt für Schule und Bildung richten (z. B. Verzögerung von Einstellungen, Beförderungen)
- Ist zuständig für die Beilegung von Konflikten zwischen Schulpersonalrat und Schulleitung
Finden Sie Ihren Ansprechpartner:
Niedersächsisches Kultusministerium Hannover
Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover
Schulhauptpersonalrat (SHPR)
- Bestimmt bei bestimmten Personalmaßnahmen mit
- Zuständig für die Behandlung ungelöster Konflikte zwischen Dienststelle und Personalvertretung auf Schul- bzw. Bezirksebene
- Mitspracherecht in allen sozialen Angelegenheiten (z. B. Arbeitszeitverordnungen)
- Wirkt mit bei der Aufstellung von Stellenplanentwürfen sozialen Angelegenheiten (z. B. Arbeitszeitverordnungen)
- Wird zu allen Regelungen (Schulgesetzänderungen, Erlasse, Verordnungen) für die inhaltliche sowie organisatorische Gestaltung des Schullebens und der Lehrerbildung gehört